1A-Solar, der richtige Partner bei Fotovoltaik-Anlagen

 

 

 

 

 

 

 

 

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Links

1) Gesetzliche Grundlagen:

 

 

Sonnenstrom-Vergütung seit 1. Januar 2004

Die Solarstromvergütung ist im Photovoltaik-Vorschaltgesetz geregelt wie folgt:

 

2007:

Solarstrom aus Anlagen auf Gebäuden oder Lärmschutzwänden wird bis zu einer Anlagengröße von 30 kW mit 49,21 Cent pro Kilowattstunde vergütet.

 

 

Anlagen zwischen 30 kW und 100 kW erhalten für den Teil der Anlage, der über den 30 kW liegt, je Kilowattstunde 46,82 Cent.

 

Anlagen über 100 kW erhalten für den Teil der Anlage, der über den 100 kW liegt, je Kilowattstunde 46,30 Cent.

 

 

Die Grundvergütung für freistehende Anlagen beträgt 37,96 Cent/kWh.

 

Für Fassadenanlagen gibt es einen zusätzlichen Bonus in Höhe von 5 Cent.

Weggefallen ist der so genannte "1000 MW-Deckel", der den Ausbau der Photovoltaik auf maximal 1.000 Megawatt beschränkte.

 

Bsp.: Wenn die Photovoltaikanlage im Jahr 2007 in Betrieb genommen wird, dann bleibt die Einspeisevergütung bis 30 kW bei 49,21 Cent auf 20 Jahre fest.

 

Die Senkung der Mindestvergütung für neue Anlagen (Degression) von 5% pro Jahr wird beibehalten.

 

Die Mindestvergütungen sind vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme, für die Dauer von 20 Kalenderjahren subventioniert. Das erste Jahr ist ein Rumpfjahr. Um die staatlichen Förderungen optimal auszuschöpfen ist eine rechtzeitige Inbetriebnahme empfehlenswert.

 

Zu § 11 EEG: Mindestvergütung für Strom aus solarer Strahlungsenergie

( Neuanlagen )

 

Anlagen auf Dachflächen und Lärmschutzwänden

Freiflächen

Jahr der Inbetriebnahme

bis einschl. 30 kW

in ct / kWh

ab 30 kW

in ct / kWh

ab 100 kW

in ct / kWh

Alle Größen

ct / kWh

2007

49,21

46,82

46,30

37,96
2008 46,75 44,48 43,99 35,49

 

 

 

 

 

 

 

 

  

 

Das Erneuerbare- Energien-Gesetz dient vielen Ländern als Vorlage für die eigene Energiepolitik.

 

Noch vor zehn Jahren war die Schweiz Vorreiter im Bereich der Förderung von erneuerbaren Energien. In der Folge gab es in der Schweiz im Verhältnis zur Einwohnerzahl rund 10-mal mehr Solaranlagen als in Deutschland. Das sollte sich im März 2000 ändern: Mit der Verabschiedung eines neuen Gesetzes in Deutschland, dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG). Dieses bahnbrechende Gesetz sollte die Energielandschaft in Deutschland nachhaltig verändern. Es verpflichtet Energieversorger künftig, Strom abzunehmen, der aus Sonne, Wasser, Wind, Geothermie und Biomasse gewonnen wird und den Stromlieferanten dafür eine gesetzlich festgesetzte Mindestvergütung zu zahlen. Erklärtes Ziel des Gesetzes ist es, den Anteil erneuerbarer Energien an der Stromversorgung deutlich zu erhöhen. Bis zum Jahr 2010 soll sich der Anteil erneuerbarer Energien am gesamten Energieverbrauch mindestens verdoppeln. Deutschland setzte damit die Richtlinien der Europäischen Union als eines der ersten Mitgliedsländer in nationales Recht um. Doch das EEG drohte zu scheitern, als die EU-Kommission erklärte, dass das Gesetz  möglicherweise gegen die EU-Beihilferegeln verstoße und der Bundesregierung mit der Einleitung eines Beihilfe-Verfahrens drohte. Am 13. März 2001 nahm das EEG auch diese Hürde. Der Europäische Gerichtshof entschied, dass die Mindestvergütungen, die die Stromversorger für die Einspeisung erneuerbarer Energien zahlen müssen, keine staatliche Subvention darstellen. Damit erteilte der Europäische Gerichtshof Versuchen, den Wettbewerb über den Umweltschutz zu stellen, eine klare Absage. Am 1. August 2004 wurden die Vergütungssätze im Zuge einer Novellierung des EEG nochmals erhöht.

 Gute Beispiele machen Schule

 

Das EEG hat sich als ein äußerst effektives Instrument zum Ausbau der erneuerbaren Energien erwiesen. Eine Reihe anderer Staaten hat inzwischen ähnliche Einspeise- und Vergütungsregelungen eingeführt oder arbeitet an deren Umsetzung. Die Energiekommission des Schweizer Nationalrats hat beschlossen, dass in der Schweiz die erneuerbaren Energien ähnlich gefördert werden sollen wie im deutschen Erneuerbaren-Energie-Gesetz. Länder wie Korea, Brasilien und China werden dieser Entwicklung folgen. Hier wird an vergleichbaren Gesetzen gearbeitet, welche die Voraussetzungen schaffen sollen, erneuerbare Energien zu einem wichtigen Teil der Energieversorgung auszubauen. In China wurde im Juni 2004 ein Gesetz zur Förderung erneuerbarer Energien in den Gesetzgebungsprozess eingebracht. Experten der Deutschen Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) GmbH beraten die Nationale Entwicklungs- und Reformkommission in China bei der Entwicklung des wegweisenden Gesetzes. Auch in Spanien, einigen österreichischen Landesregierungen und in Frankreich bei der Windenergie hat man sich am deutschen EEG orientiert. Das EEG gehört schon vier Jahre nach seiner Verabschiedung zu den erfolgreichsten Klimaschutz-Instrumenten der Welt. In Zeiten, in denen die Konjunkturkrise in Deutschland kaum eine Branche verschont, weist der Photovoltaikmarkt Wachstumsraten von rund 30 Prozent jährlich auf. Kein Wunder, dass die ganze Welt das EEG kopiert.

  

  

Einführung in die Photovoltaik:

  

Photovoltaik ist die Technik der direkten Umwandlung eingestrahlter Lichtenergie in elektrische Energie. Sie beruht auf der Fähigkeit bestimmter fester Körper (Halbleiter), durch Lichtenergie erzeugte Ladungsträger, unter bestimmten Bedingungen gerichtet freizusetzen bzw. räumlich zu trennen (photovoltaischer Effekt). Umgangssprachlich wird mit Photovoltaik die Erzeugung von elektrischer Energie aus Sonnenlicht bezeichnet

 

 

Die Zeit ist reif!

Fossile Rohstoffe wie Kohle, Öl und Gas sind nur noch begrenzt verfügbar und viel zu kostbar, um sie in Großkraftwerken zur Stromgewinnung zu verfeuern. Darüber hinaus belastet diese traditionelle Art der Energiegewinnung die Umwelt und das Klima. Um dieser Entwicklung entgegenzutreten, wurden weltweit beispielhafte staatliche Förderprogramme ins Leben gerufen. Damit ist jetzt der Betrieb von netzgekoppelten Solarstrom-Anlagen auch wirtschaftlich attraktiv geworden.

 

 

Die Solarstrom-Anlage

Eine Solarstrom-Anlage besteht aus den Solarmodulen, die aus Sonnenenergie Gleichstrom erzeugen, dem Wechselrichter, der diesen Gleichstrom in den bekannten 230 Volt Wechselstrom umwandelt, den Zählern, die den eingespeisten Strom messen, der Verkabelung und den Montagegestellen.

Um die Leistungsfähigkeit der Anlage voll auszuschöpfen, werden die Komponenten bei perfekt aufeinander abgestimmt und optimal an die baulichen Gegebenheiten Ihres Hauses angepasst.

Hochwertige Bauteile

Bei den eingesetzten Bauteilen legen wir großen Wert auf Qualität und Zuverlässigkeit. Unsere Ingenieure und Techniker unterziehen neue Komponenten eingehenden Prüfungen und stützen sich auf die Bewertung unabhängiger Forschungsinstitute.  So haben Sie die Sicherheit einer langen Lebensdauer Ihrer Anlage und überdurchschnittlicher Stromerträge.

 

 

Finanzierung / Förderung

Durch eine erhöhte Netzeinspeisevergütung hat der Gesetzgeber erreicht, dass Solarstromanlagen auch finanziell attraktiv geworden sind. Wohlgemerkt ist dies keine Lizenz zum Gelddrucken, aber eine langfristig, gesicherte und werthaltige Investition, die sich selbst trägt und dem Investor auch noch die legitime Möglichkeit eines adäquaten Profites ermöglicht.

 

  

Was ist Photovoltaik?

Photovoltaik ist die direkte Erzeugung von Strom aus Licht. Eine Solarstrom-Anlage besteht aus den Solarmodulen, die aus Sonnenenergie Gleichstrom erzeugen, dem Wechselrichter, der diesen Gleichstrom in den bekannten 230 Volt Wechselstrom umwandelt, den Zählern, die den eingespeisten Strom messen, der Verkabelung und den Montagegestellen. Um die Leistungsfähigkeit der Anlage voll auszuschöpfen, werden die Komponenten perfekt aufeinander abgestimmt und optimal an die baulichen Gegebenheiten des jeweiligen Gebäudes angepasst.

 

 

Was bedeutet z. B. "1 kWp -PV" Anlage?

1 kWp bezeichnet die Spitzenleistung der installierten Solarmodule. Die Leistung ist natürlich von der Sonneneinstrahlung abhängig. Dabei wird die Spitzenleistung in unseren Breiten in den Sommermonaten mittags bei wolkenfreiem Himmel erreicht.

 

 

Was passiert, wenn die Sonne nicht scheint?

Nicht nur direkte Sonneneinstrahlung, sondern auch das Licht an bedeckten Tagen wird ausgenutzt. Insbesondere FS Module auf Dünnschichtbasis liefern bis zu 18% höhere Erträge im Vergleich zu Poly- oder Monokristallinen Modulen.

 

 

Wie viel Platz wird benötigt?

Für eine Photovoltaik-Anlage benötigen Sie lediglich ein geeignetes Dach - egal ob Flachdach oder Schrägdach. Wichtig ist vor allem, dass die Fläche unverschattet ist. Das Schrägdach sollte möglichst nach Süden ausgerichtet sein und einen Neigungswinkel von maximal 60° haben. Es sollte über eine Montagefläche von mindestens 35 m² verfügen. Bei einem Flachdach sollte die Fläche mindestens 60m² betragen.

 

 

Wie lange hält die Solaranlage?

Die Solarzellen haben eine nahezu unbegrenzte Lebensdauer. Sämtliche Teile der Anlage sind für eine sehr lange und fast wartungsfreie Betriebszeit ausgelegt.

 

 

Muss die Photovoltaikanlage regelmäßig gereinigt werden?

Zum Glück nicht! Die für den Betrieb notwendige Reinigung erledigt hierzulande der Niederschlag. Es gibt allerdings Gebiete mit starker Luftverschmutzung (Industrieanlagen), wo eine Reinigung in größeren Zeitabständen notwendig werden kann.

 

 Fragen zur Photovoltaik - Anlage:

 

 

Ich habe gehört, dass Solarmodule zu Ihrer Herstellung mehr Energie benötigen, als sie jemals erzeugen können.

Das war einmal. Dieses Gerücht hält sich seit den Anfängen der Photovoltaik in den 50er Jahren hartnäckig. Damals wurden Solarmodule zur Stromversorgung von Satelliten eingesetzt. Hierbei wurde der Energierücklaufzeit kein großer Stellenwert beigemessen. Heute kann man von einer Energierücklaufzeit von ca. 2 Jahren ausgehen. Bezogen auf die lange Lebensdauer (s.o.) also ein ausgesprochen guter Wert. Übrigen, unser Hersteller produziert die Solarmodule bereits mit Solarstrom.

 

 

Soll ich mit dem Kauf einer Solarstromanlage warten, bis Solarmodule mit einem höheren Wirkungsgrad auf dem Markt sind?

Ein klares Nein! Der Wirkungsgrad sagt nichts über den Jahresertrag, sondern nur etwas über die benötigte Dachfläche aus. Unsere Erfahrung ist, dass in den allerseltensten Fällen ein Platzproblem vorliegt. Wichtiger sind die mechanische Stabilität und die Zuverlässigkeit im Betrieb. Die von uns angebotenen Systeme erfüllen diese Kriterien schon heute.

 

 

Reicht der Strom aus der Photovoltaikanlage auch im Winter?

Bei den von uns bevorzugt installierten Systemen handelt es sich um sogenannte netzgekoppelte Photovoltaikanlagen. Das bedeutet, dass Sie den Strom, den Sie benötigen nach wie vor aus dem öffentlichen Netz beziehen, während der komplette Strom, den Ihre Photovoltaikanlage erzeugt, in das öffentliche Netz abgegeben wird. Dieser wird mit dem entsprechenden Satz pro kWh (0,4921 €)von Ihrem Energieversorger vergütet. Geregelt ist dies im "Erneuerbare -Energien-Gesetz (EEG)", welches am 01.04.2000 in Kraft getreten und in 2003 novelliert worden ist.

 

 

Um was muss ich mich kümmern, wenn ich einen Auftrag erteile?

Wir bietet eine komplette Dienstleistung an. Das bedeutet für Sie, dass Sie sich um nichts zu kümmern haben und uns alle mit der Installation der Photovoltaikanlage in Zusammenhang stehenden Arbeiten überlassen können.

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